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Service
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Beauftragen eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer
zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
2.
Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des
Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der
verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs
gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich
zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß
nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches
gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber
nach Vertragsabschluss erweitert wird.
3.
Kündigung des Vertrags
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei
einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine
Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts
erhoben. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung
nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis
in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis
werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet
4.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs
nicht verrechenbar.
5.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle
oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung
hat, weist der diese Stelle an, die vereinbarte und
fällige Umzugskostenvergütung abzüglich
geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur
anzuzahlen.
6.
Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische
Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen,
Plattenspieler, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten,
EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern
zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten
Transportversicherung ist der Möbelspediteur nicht
verpflichtet.
7. Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,
- wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde;
- wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB.
8.
Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern
nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vornahme von
Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten
berechtigt.
9.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine
Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen
zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
10.
Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten
verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden
Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten
abzutreten.
11.
Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher
Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen
des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme
nicht bevollmächtigte Personen des Möbelspediteurs
hat der letztere nicht zu verantworten.
12.
Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet,
nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung
irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
13.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands
nach dem Beladen fällig und in bar oder in Form
gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Bei Auslandstransporten
gelten die selben Regelungen wie bei Inlandstransporten.
Barauslagen in ausländischer Währung sind
nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt
der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach,
ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut
anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf
Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß
§ 419 HGB.
14.
Lagervertrag
Im Falle der Lagerung wird vereinbart, dass bei Nichtzahlung
der Lagermiete für zwei Monate die eingelagerten
Güter durch den Spediteur verkauft werden. Ansonsten
gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen
Möbeltransport (ALB). Diese werden auf verlangen
des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.
15.
Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf
Grund dieses Vertrages und über Ansprüche
aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag
zusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk
die sich vom Absender beauftragte Niederlassung des
Möbelspediteurs befindet ausschließlich zuständig.
Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten
gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur
für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.
16.
Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.
Haftungsausschluss
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